Frequently Asked Questions

  • Wie gehe ich vor, wenn ich mir nicht sicher bin, ob mein Kind eine Entwicklungsverzögerung aufweist?
  • Wenden Sie sich zuerst an Ihren Kinderarzt/Ihre Kinderärztin. Sollte eine entwicklungspädiatrische Abklärung empfehlenswert sein, erfolgt die Anmeldung über Ihren Kinderarzt/Ihre Kinderärztin.

  • Wie gehe ich vor, wenn ich eine Entwicklungskontrolle bei meinem Kind durchführen lassen möchte?
  • Eine Entwicklungskontrolle kann nur durch eine Anmeldung des Kinderarztes/der Kinderärztin vorgenommen werden.

  • Wer übernimmt die Kosten einer entwicklungspädiatrischen Abklärung?
  • Das ist individuell unterschiedlich geregelt. Die Invalidenversicherung übernimmt bei einem Herzfehler, der als Geburtsgebrechen (GG) 313 anerkannt ist, im Regelfall die Kosten der entwicklungpädiatrischen Untersuchung.

  • Kann mein Kind in die normale Schule gehen?
  • Praktisch alle Kinder mit angeborenem Herzfehler, die im Alltag keine grösseren Probleme haben, gehen in die Regelschule. Es ist durchaus möglich, dass sie in gewissen Bereichen schulische Unterstützung benötigen. Ob und in welchem Ausmass dies jedoch notwendig ist, muss individuell betrachtet werden.

  • Kann ich mein Kind besonders fördern?
  • Nein. Versuchen Sie ihr Kind so normal als möglich zu erziehen und lassen Sie es die Welt selbst erfahren. Wenn Sie sich dabei unsicher fühlen, lassen Sie sich von Fachpersonen beratend unterstützen.